Das Mitfahrbankerl bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, in unserer Region von A nach B zu kommen – und das ganz ohne eigenes Auto! In Neukirchen und Hollersbach gibt es solche Bankerl - und bald wird es mehr davon geben!
Einfach am Bankerl Platz nehmen, vorbeifahrenden Autos ein Zeichen geben, einsteigen und gemeinsam unterwegs sein. Jede Fahrt spart CO₂, fördert die Gemeinschaft und leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
So funktioniert's:
- Hinsetzen: Platz auf dem Mitfahrbankerl nehmen.
- Zeichen geben: Durch das Sitzen signalisierst du Autofahrer:innen, dass du mitgenommen werden möchtest.
- Abklären: Fahrer:in hält an, Ziel absprechen und losfahren.
- Mitfahren: Die Fahrt endet am vereinbarten Ziel – ganz ohne Verpflichtungen.
Wichtige Informationen:
- Versicherung: Alle Mitfahrer:innen sind über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs versichert. (gem. § 2 Abs. 2 KHVG)
- Freiwilligkeit: Sowohl Mitfahrt als auch Mitnahme erfolgen freiwillig.
- Keine Kosten: Die Nutzung der Bankerl und die Mitnahme sind kostenlos.
- Gemeinsames Projekt: Realisiert von den Gemeinden Neukirchen, Hollersbach und der KEM Pinzgau Nationalparkregion.
Standorte der Mitfahrbankerl:
- Neukirchen am Großvenediger: 10 Mitfahrbankerl
- Hollersbach: 2 Mitfahrbankerl
FAQs – Häufige Fragen
Wer kann die Mitfahrbankerl nutzen?
Alle Menschen – egal ob jung oder alt, mit oder ohne Führerschein.
Kann ich mich einfach auf das Bankerl setzen, ohne mitzufahren?
Natürlich! Du kannst das Mitfahrbankerl auch einfach zum Ausrasten, Entspannen oder für eine Pause nutzen.
Wie erkenne ich ein Mitfahrbankerl?
An den speziell gekennzeichneten Schildern. Sie sind gut sichtbar platziert, meist an regelmäßig befahrenen Straßen.
Wie sicher ist das Mitfahren?
Autofahrer:innen und Mitfahrer:innen entscheiden selbst, ob sie eine Fahrt gemeinsam antreten. Die Mitnahme ist freiwillig. Außerdem sind Mitfahrer:innen über die normale KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kann ich Kinder und Jugendliche mitnehmen?
Eltern oder Erziehungsberechtigte tragen hier die Verantwortung. Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche nicht allein autostoppen. Außerdem müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Kindersitzpflicht eingeahlten werden.
Was passiert im Schadensfall?
Die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden von Mitfahrer:innen ab, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Muss ich als Fahrer:in Angst vor Schadenersatzforderungen haben?
In der Regel deckt die Versicherung alle üblichen Ansprüche. Zusätzliche Absicherungen sind möglich, aber nicht erforderlich.
Mehr Informationen
Für weitere Details oder bei Fragen wende dich bitte an:
KEM Pinzgau Nationalparkregion
Mario Wallner
Tel.: +43 664 23 63 663
E-Mail: mario.wallner@ region-pinzgau.at