Familienhärteausgleich: 30 Millionen Euro für Familien, die von der Corona-Krise getroffen wurden!

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung. Seit dem 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragt werden, sofern das Familieneinkommen eine bestimmte Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) nicht übersteigt.

Datum
Organisation
Regionalentwicklung Pinzgau

Grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Familie mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind zum Stichtag 28.02.2020

Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.

Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

 

Die monatliche Zuwendung für die jeweilige Familie beträgt maximal 1.200 € pro Monat.